Liebe Eltern, liebe Kinobesucherinnen und Kinobesucher
Die neu gültigen Alterskategorien ab 1.1.2013 für Filme in der Schweiz sind:
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 8 Jahren
- Freigegeben ab 10 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 14 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Freigegeben ab 18 Jahren
Die Alterskategorien können bei Bedarf vom Kino nach oben angepasst werden.
Kinder und Jugendliche können sich Filme, die eine Alterskategorie höher eingestuft sind, bis zu einer Abweichung von maximal zwei Jahren ansehen, sofern sie beim Kinobesuch von einer Person begleitet werden, welche die elterliche Sorge gemäss Artikel 296 ff. ZGB ausübt.
Solange keine Alterseinstufung vorliegt, gilt das Zulassungsalter 18.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Kinoleitung gerne zur Verfügung.